Wer muss sich um die Bauschuttentsorgung kümmern?

Die Entsorgung von Bauschutt obliegt auf Grundlage der geltenden Gesetzgebung (gesetzesvertretendes Dekret Nr. 152 vom 3.4.2006) demjenigen, der den Schutt erzeugt. Werden die Arbeiten also von einem Bauunternehmen ausgeführt, so hat sich das Unternehmen selbst um die Entsorgung der Abfälle zu kümmern. Werden die Arbeiten hingegen von einer Privatperson getätigt, so obliegt die Entsorgung dieser Person.

Welche Materialien können in die Recyclingzentren des Konsortiums bau.recycle eingebracht werden?

Nicht alle Recyclingzentren sind gleich. Sie arbeiten auf der Grundlage spezifischer provinzieller Genehmigungen, die die Art der einbringbaren Abfälle und die Verwaltungsmethoden festlegen.
Generell werden in Recyclingzentren für Inertabfälle keine Materialien aus Aushubarbeiten eingebracht, die gemäß Beschluss Nr. 189 der Landesregierung vom 26. Januar 2009 behandelt werden.
Es werden folgende Materialarten identifiziert:

  1.  Material aus Straßenaufbruch: Material aus Aushub, Abbruch oder Fräsen von Straßenbelägen, bestehend aus ungebundenen Fundamentschichten, mit hydraulischen Bindemitteln stabilisierten Fundamentschichten sowie Asphaltdecken oder gefrästem Asphalt.
  2. Abbruchmaterial aus Bau- und Nichtbauarbeiten: Material aus verschiedenen mineralischen Fraktionen wie Beton, Ziegel (gebrannt oder Kalksandstein), Natursteinen und anderen.

Wir weisen darauf hin, dass unsortierter Abfall oder sehr verunreinigter Abfall mit höheren Betriebskosten verbunden ist.

Welche Fremdstoffe im Abfall führen zu höheren Betriebskosten?
In Recyclinganlagen einzubringender Schutt darf Folgendes enthalten:

  • Verunreinigung wie Pflanzenerde, Holz, Metall, Kunststoffe, Gips, Pappe, Hausmüll usw.
  • Schadstoffe wie Mineralöle, Kohlenwasserstoffe, Salze, Schwermetalle.

Im ersten Fall kann das Problem durch selektiven Abbruch oder die sofortige Trennung des Abfalls erheblich verringert werden. Im zweiten Fall ist es stattdessen erforderlich, die Herkunft des Abfalls, den Produktionsprozess, dem er entstammt, den Herkunftsort und die Vergangenheit, in der er entstanden ist, zu kennen (z. B. der Abbruch einer Tankstelle kann mit Öl getränkte Betonelemente zur Folge haben, was beim Abbruch einer niedrigen Mauer auf dem Land eher unwahrscheinlich ist).

Was muss ich tun, um das Baurestmaterial in eine Anlage einzubringen?

Bei Baurestmaterial ist es ratsam, sich mit der Anlage in Verbindung zu setzen, um den Zustand der Materialien zu prüfen und eventuelle Analysen, Termine und Einbringmethoden zu vereinbaren.

Ich habe zu Hause Arbeiten gemacht und würde gerne eine kleine Menge Schutt einbringen. Wie gehe ich vor?

Besteht der Schutt aus mineralischen Fraktionen wie Beton, Ziegel (gebrannter oder Kalksandstein), Natursteinen und dergleichen, die nicht mit Asbestelementen (z. B. Erzeugnisse, Verkleidungen usw.) oder anderen Schadstoffen (z. B. Dieselöl, Lösungsmitteln usw.) in Berührung gekommen sind, so kann dieser in die Anlagen des Konsortiums eingebracht werden.
Wir empfehlen dennoch, sich vor der Einbringung mit der Rückgewinnungsanlage in Verbindung zu setzen.

Man hat mich um die EAK-Kennziffer gebeten. Was ist das?

Die so genannte EAK-Kennziffer (EAK = Europäischer Abfallartenkatalog) ist eine sechsstellige Abfallschlüsselnummer, die der Identifizierung eines Abfalls dient.
Deren Reihenfolge ist spezifisch und hängt von der Art des Abfalls, seiner Zusammensetzung und dem Prozess ab, der ihn erzeugt hat. Die Identifizierung eines Abfalls mit der entsprechenden EAK-Kennziffer ist Pflicht des Herstellers, der im Falle einer Fehlklassifizierung dafür verantwortlich ist.
Die Kennziffer 170101 identifiziert beispielsweise Betonabfälle aus Bau- und Abbrucharbeiten.
Einigen Abfällen, je nachdem ob dieselben gefährlich oder ungefährlich sind können, 2 EAK-Kennziffern zugewiesen werden, die nur in einer Zahl abweichen. Die EAK-Kennziffer 170503 identifiziert beispielsweise Abfälle aus Erde und Gestein, die aus Bau- und Abbrucharbeiten stammen und so stark mit Schadstoffen kontaminiert sind, dass sie als gefährlich eingestuft sind; die EAK-Kennziffer 170504 hingegen kennzeichnet Abfälle aus Erde und Gestein, die aus Bau- und Abbrucharbeiten stammen, aber nur begrenzt mit Schadstoffen kontaminiert sind.
In diesem Fall spricht man von „Spiegelcodes“.

Woher weiß ich, ob ein Abfall gefährlich ist oder nicht?

Vereinfachend kann gesagt werden, dass gefährliche Abfälle (im EAK-Abfallverzeichnis mit einem Sternchen „*“ gekennzeichnet) einen hohen Schadstoffgehalt haben.
Einige Abfälle, wie beispielsweise Asbest und Steinwolle, werden von vornherein als gefährlich eingestuft.
Selbst Schutt kann gefährlich sein, zum einen bei hohem Asbestanteil als auch infolge von Kontakt mit Schadstoffen wie Lösungsmitteln, Ölen und Farben.
Bei Unsicherheit ist eine chemische Analyse durchzuführen.

Müssen vor dem Einbringen von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten ANALYSEN durchgeführt werden?

Das hängt von der Art des Schutts und der Genehmigung der Anlage ab.
Bei sauberen Reststoffen, wie Bauschutt oder ähnlichem, unbewehrtem Beton und Fliesen frei von Verunreinigungen wie Holz, Kunststoffen oder andere Materialien, die nicht mit asbesthaltigen Produkten, Elementen oder Verkleidungen bzw. anderen Schadstoffen in Berührung gekommen sind, sind chemische Analysen in der Regel nicht erforderlich.
Bei Gemischen aus oder bei getrennten Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik oder auf jeden Fall bei gemischten Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten ist jedoch zu prüfen, ob die Abfälle ungefährlich sind. Dies dient auch dazu, dem Abfall den richtigen Abfallschlüssel zuzuordnen, was aus rechtlicher Sicht eine Verpflichtung des Erzeugers darstellt.
Wir empfehlen jedoch, sich vor der Einbringung mit der Rückgewinnungsanlage in Verbindung zu setzen.

Wie und wo werden Abfälle analysiert?

In der Regel wird eine Materialprobe entnommen, die für die gesamte Abfallmasse repräsentativ ist.
Diese „Portion“, d. h. die chemisch zu analysierende Probe, ist in ein spezialisiertes Labor zu bringen.
Es gibt keine einheitliche Analysenart, weshalb Sie sich vorab mit der Recyclinganlage in Verbindung setzen sollten, um keine falschen oder unzureichenden Analysen anzufordern.
Auch für die Probenahme ist Fachpersonal erforderlich.

Welche Art von Analysen müssen am Schutt durchgeführt werden?

Bei sauberen Reststoffen, wie Bauschutt oder ähnlichem, unbewehrtem Beton und Fliesen frei von Verunreinigungen wie Holz, Kunststoffen oder andere Materialien, die nicht mit asbesthaltigen Produkten, Elementen oder Verkleidungen bzw. anderen Schadstoffen in Berührung gekommen sind, werden in der Regel keine chemischen Analysen durchgeführt.
In Fällen, in denen die „UNGEFÄHRLICHKEIT“ der Abfälle nicht sicher ist, z. B. bei Kontamination oder Verdacht auf Verunreinigung, sind chemische Analysen durchzuführen. Im Allgemeinen werden im Abfall, so wie er sich präsentiert (d. h. ungesiebt oder unsortiert, um die verschiedenen Produkt- und/oder Kornfraktionen zu trennen), die jeweils vermuteten chemischen Elemente gesucht.
Beispielsweise kann beim Abbruch eines Betontanks, der Kraftstoff enthielt, die Suche nach Kohlenwasserstoffen erforderlich sein.
Wir raten Ihnen, sich vor der Einbringung mit der Verwertungsanlage in Verbindung zu setzen, auch um eventuell durchzuführende Analysen der Abfälle zu definieren.

Was ist ein Auslaugungstest?

Der so genannte „Auslaugungstest“ ist eine Analyse, die die Fähigkeit von Abfällen zur Freisetzung von Schadstoffen testet.
Die Spezifikationen für alles, was normalerweise mit Abfällen gemacht wird, sind im Anhang 3 des Ministerialdekrets 05/02/98 enthalten.

Welche Vorteile habe ich bei der Einbringung der von mir produzierten Inertabfälle in eine zugelassene Anlage?

In erster Linie vermeiden Sie strafrechtliche Sanktionen.
Darüber hinaus ermöglicht das Recycling die „Umwandlung“ von Abfällen in Materialien, die in der Bauindustrie wiederverwendet werden können, um Ressourcen, Umwelt und Territorium zu schonen.

Wie werden Inertabfälle verwertet?

Die Verwertung von Inertabfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten erfolgt durch eine Reihe von mechanischen Behandlungen, die es ermöglichen, unerwünschte Fraktionen (Metalle, Kunststoffe, Erde, usw.) zu trennen, zu zerkleinern und lose Zuschlagstoffe mit spezifischer Granulometrie zu erhalten.

Können recycelte Materialien überall eingesetzt werden?

Nein, die Verwendung von recycelten Zuschlagstoffen hängt von ihren Leistungsmerkmalen und ihrer Qualität ab. In Wasserschutzgebieten, Naturparks, Biotopen, Naturdenkmälern usw. dürfen sie nicht eingesetzt werden.
Es empfiehlt sich, beim Betreiber der Recyclinganlage alle Informationen anzufordern, die für eine bestimmungsgemäße Verwendung und die Nutzungsbeschränkungen der verkauften Recycling-Zuschlagstoffe erforderlich sind.

Was mache ich, wenn sich Asbest auf meiner Baustelle befindet?

Bei Vorhandensein von Asbest ist es notwendig, sich mit der Landesagentur für Umwelt und einem autorisierten Entsorgungsbetrieb in Verbindung zu setzen. Darüber hinaus ist es wichtig zu vermeiden, dass diese Präsenz andere in die Verwertungsanlagen einzubringende Abfälle kontaminiert.

Unser Betrieb muss einige Abfälle entsorgen, können wir sie Ihnen bringen?

Das hängt zunächst von der Art des Abfalls ab, den Sie einbringen wollen. Wir dürfen folgende Abfallarten annehmen:

 n. TYPOLOGIE  MERKMALE 
1A AUSHUBMATERIAL Aushub-, Schotter- und Trockenmaterial bis zu 0,3 m3, ohne Asphalt.
 2A REINER BAUSCHUTT Baustellenmaterial wie Bauschutt oder ähnliches, auch unbewehrter Beton und Fliesen, ohne Holz, Kunststoffe oder andere Verunreinigungen.
 2B  AUSHUBMATERIAL mit Asphalt  Aushubmaterial mit Asphalt vermischt.
 2C REINER ASPHALT Asphaltkruste oder als Fräsgut.
3A  SCHUTT mit Verunreinigungen bis 10 % Baustellenmaterial, vermischt mit Verunreinigungen (Holz, Metall und Kunststoff) bis zu einem Prozentsatz von 10 %.
 3B SCHUTT mit Verunreinigungen bis 20 % Baustellenmaterial, vermischt mit Verunreinigungen (Holz, Metall und Kunststoff) bis zu einem Prozentsatz von 20 %.
 3C SCHUTT mit Verunreinigungen bis 30 % Baustellenmaterial, vermischt mit Verunreinigungen (Holz, Metall und Kunststoff) bis zu einem Prozentsatz von 30 %.
 4A  STAHLBETON Material aus Stahlbeton in Elementen beliebiger Größe von 0,5 m3 bis 1 m3.


In jedem Fall raten wir Ihnen, vor dem Einbringen der Abfälle in unsere Anlagen direkt Informationen sowie ein Angebot einzuholen.

Wie bringe ich die Abfälle in Ihre Anlagen?

Zunächst muss unterschieden werden, wer der Abfallerzeuger ist, also eine Privatperson oder ein Betrieb.
Handelt es sich bei dem Abfallerzeuger um eine Privatperson, so kann der Transport vom Erzeuger selbst mit eigenen Mitteln getätigt werden.
Ist der Abfallerzeuger ein Unternehmen, kann er seine Abfälle selbständig befördern, sofern bestimmte, nachstehende Voraussetzungen gegeben sind (NICHT erschöpfende Liste):

· der Transport findet mit einem betriebseigenen, im Nießbrauch stehenden oder geleasten Fahrzeug statt;
· das Fahrzeug wird vom Besitzer persönlich oder einem Mitarbeiter von ihm gefahren;
· der Transport ist keine wirtschaftlich vorherrschende Tätigkeit;
· der zu befördernde Abfall ist aufgrund seiner Art eng an die Haupttätigkeit des Betriebs gebunden;

In einem solchen Fall muss das Unternehmen im Besitz einer entsprechenden Genehmigung für die Beförderung auf eigene Rechnung sein, es sei denn, der Transport erfolgt mit Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse von bis zu 6 Tonnen.
Sind die oben genannten Voraussetzungen nicht gegeben, muss auch ein Abfallerzeuger für den Abfalltransport ein Unternehmen anfordern, das in die Kategorie 4 des Nationalen Verzeichnisses der Umweltfachbetriebe eingetragen ist.

Muss der Abfall immer von einem Formular zur Identifizierung des Abfalls begleitet werden?

Nein, hiervon ausgenommen sind Ersterzeuger von ungefährlichen Abfällen.

Ist die Erzeugung von Baurestmassen mit der Führung einer Bestandsbuchführung verbunden?

Nein, Baustellen sind Bauunternehmen sind zu keiner Bestandbuchführung verpflichtet, wenn auf der Baustelle, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, nur ungefährliche Abfälle (einschließlich Verpackungen) erzeugt werden.
Abfälle, auch ungefährlicher Art, die das Unternehmen an einem anderen Ort als an der Baustelle produziert und daher nicht auf Bau- und Abbrucharbeiten zurückzuführen sind (z. B. ungefährliche Abfälle, die in der Werkstatt anfallen, in der die normale Wartung von Maschinen und Anlagen stattfindet - Kartonfilterbehälter, mechanische Teile usw.), müssen in der Abfallbestandsbuchführung erfasst und anhand der entsprechenden Abfallmitteilung MUD alljährlich der Handelskammer mitgeteilt werden.