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Vor dem Verwenden eines recycelten Zuschlagstoffes prüfen Sie bitte seine Leistungs- und Qualitätsmerkmale.
Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Verwendung von recycelten Zuschlagstoffen sowohl hinsichtlich der Leistungs- und Qualitätsmerkmale (
Tabelle 2
) als auch hinsichtlich des Standortes, an dem sie eingesetzt werden sollen (z. B. Wasserschutzgebiete, Naturparks, Biotope, Naturdenkmäler usw.) eingeschränkt ist.
So ist z. B. die Verwendung von recycelten Baustoffen in folgenden Fällen
verboten:
· in trinkwassergeschützten Gebieten;
· in der Nähe von Grundwasserleitern bis zu 1 m über dem Grundwasserhöchststand;
· im Randstreifen von 5 m neben Oberflächengewässern;
· im Abstand von 100 m von Trinkwasser-Tiefbrunnen (bzw. 200 m im Falle von tiefer gelegenen Quellen);
· in im Bauleitplan ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten;
· in Feuchtgebieten und in zu entwässernden Wiesen und Flächen.
Der Betreiber der Recyclinganlage ist verpflichtet, Ihnen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die bestimmungsgemäße Verwendung und die Nutzungsbeschränkungen der verkauften Recycling-Zuschlagstoffe erforderlich sind.
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