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Nutzungseinschränkungen
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Nutzungseinschränkungen
Jede Art von recyceltem Zuschlagstoff weist bestimmte Qualitäts- und Leistungsmerkmale auf und muss je nach Verwendungszweck und Einsatzort gewählt werden.
Je nach den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen des Zuschlagstoffes -
Tabelle 2
,
und des Einsatzortes selbst gibt es Einschränkungen bei der Verwendung (z. B. Wasserschutzgebiete, Naturparks, Biotope, Naturdenkmäler usw.)
Darüber hinaus ist die Verwendung von recycelten Baustoffen in folgenden Fällen
verboten:
· in Trinkwasserschutzgebieten;
· in der Nähe von Grundwasserleitern bis zu 1 m über dem Grundwasserhöchststand;
· im Randstreifen von 5 m neben Oberflächengewässern;
· im Abstand von 100 m von Trinkwasser-Tiefbrunnen (bzw. 200 m im Falle von tiefer gelegenen Quellen);
· in im Bauleitplan ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten;
· in Feuchtgebieten und in zu entwässernden Wiesen und Flächen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit
mobilen Anlagen
erzeugte Zuschlagstoffe in der Regel von geringerer Qualität und eingeschränkter einsetzbar sind als jene mit einer ortsfesten Anlage erzeugten.
Der Betreiber der Recyclinganlage ist verpflichtet, den Nutzer über die richtige Verwendung und etwaige Verwendungseinschränkungen des Produkts hinzuweisen.
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